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Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung Abteilung Tennis am 24. März 2023, sowie der Bestätigung durch die Gesamtausschussversammlung des Hauptvereins am 21. April 2023, wurde die folgende Beitragsordnung ab sofort für Neu-Mitglieder beschlossen. Für alle aktiven Mitglieder gilt diese Beitragsordnung ab dem 01. Januar 2024!

Beitragsordnung Abteilung Tennis,

Stand 2023

Standardbeiträge


Die offiziellen Beiträge der Tennisabteilung sind:
Beiträge, die jährlich im Januar, im Voraus zu entrichten sind.
150,00 €/Jahr für Kinder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie für Auszubildende , Studenten, Wehr- oder Ersatzdienstleistende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen.
320,00 €/Jahr für aktive Mitglieder,
580,00 €/Jahr für Ehepaare,
100,00 €/Jahr für passive Mitglieder,
160,00 €/Jahr für die Zweitmitgliedschaft Erwachsene pro Jahr. Diese Mitgliedschaft bedeutet keine Teilnahme an Verbandsspielen für den BFC Alemannia 1890 e.V.! 
Diese endet immer zum 31.12. des Kalenderjahres und muss bei Bedarf durch die/den Sportlerin/Sportler, welche diesen Beitrag beanspruchen möchte, jährlich bis spätestens 31.01. des Folgejahres mit dem aktuellen Nachweis über die Vollmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein des DTB mit Unterschrift und Stempel neu beantragt werden und benötigt die Zustimmung des Präsidiums
Familien mit mehreren Kindern erhalten auf den Jahresbeitrag des zweiten Kindes einen Rabatt von 20 %.
Auf das dritte Kind 30 %.
Saisonkarte
Saisongäste
Eine Saisonkarte kann nur einmalig für eine Saison erworben werden. Ehemalige Mitglieder können keine Saisonkarte erwerben! Wenn der Saisongast nicht bis zum 31.12. des Jahres schriftlich widerspricht, wird er automatisch Mitglied.
Für passive und Ehrenmitglieder gilt die Saisongastregelung nicht. Bei Sonderbeiträgen werden Saisongäste nicht einbezogen. Eine Saisonkarte ist nicht übertragbar und ein Saisongast ist über den Verein nicht versichert.
160,00 € einmalig Volljährige Saisongäste
290,00 € einmalig Ehepaare als Saisongäste
Mahn und Verwaltungsgebühren werden vor dem Beitrag verrechnet. Der Austritt aus dem Verein, kann nur durch einen mit eigenhändiger Unterschrift versehenen eingeschriebenen Brief erfolgen und ist jeweils zum 31.12., eines jeden Jahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich.
Gastspieler
Gastspieler zahlen in der Sommersaison 10€/Stunde, wenn sie mit einem Mitglied bei uns spielen. Diese Regelung gilt für maximal fünf Spiele/Stunden.
Training
Bei uns wird ganzjährig die Möglichkeit angeboten, Einzel- oder Gruppentraining bei den Trainer/Innen mit B- und C-Lizenz der Tennisabteilung zu nehmen. Dies gilt sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene. Die Trainerkosten werden zu gleichen Anteilen auf alle Gruppenmitglieder aufgeteilt, und direkt mit dem/der Trainer/In vereinbart und zur Abrechnung gebracht.

Aufnahme in die Jugendabteilung

Anträge sind beim Trainer oder dem/der Betreuer/in, sowie in der Geschäftsstelle erhältlich.

Vor Antragstellung sollte ein 4-wöchiges Probetraining, in der entsprechenden Mannschaft, absolviert worden sein.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen ein zu reichen:

  • Anmeldebogen
  • Passantrag BFV
  • Einwilligungserklärung Medien
  • 1 Passbild
  • Geburtsurkunde im Original (Außer bei Vereinswechsel) oder Abmeldebestätigung/Passkopie vom alten Verein

Beitragsordnung

Jugendabteilung

Aktive Mitglieder

  1. Jugendliche unter vollendeten 4ten Lebensjahr sind beitragsfrei
  2. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10 € und ist zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag sofort bei Aufnahme zu entrichten.
  3. Jugendliche vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten18. Lebensjahr zahlen monatlich 12 € – halbjährlich 72 €.
  4. Geschwisterkinder zahlen monatlich 8 € – halbjährlich 48 €.
  5. Trainer und Betreuer der gemeldeten Mannschaften sind beitragsfrei.
  6. Für die finanziellen Verpflichtungen des/der Kindes(r) gegenüber dem Verein, gehen die Eltern eine selbstschuldnerische Bürgschaft ein.
  7. Mahngebühren betragen 5 €. Personengebundene Gebühren des Berliner Fußballverbandes (BFV) oder Gebühren bei Behörden und Anwälten, sind vom Verursacher (Mitglied) der Fußballabteilung zu erstatten.
  8. Der Beitrag ist am 01.01. bzw. 01.07. halbjährlich im Voraus zu entrichten
  9. Die Abmeldegebühr beträgt 20 €.

Herrenabteilung

Aktive Mitglieder

  1. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10 € und ist zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag sofort bei Aufnahme zu entrichten.
  2. Mitglieder zahlen ab dem 19. Lebensjahr monatlich 15 € – halbjährlich 90 €.
  3. Auszubildende, Studenten und Arbeitslose zahlen monatlich 10 € – Halbjährlich 60 €. Ab dem 01.07.2023 wird dieser Beitrag um 2 EUR erhöht. 
  4. Die vom Verein beim Berliner Fußballverband (BFV) gemeldeten Schiedsrichter sind beitragsfrei.
  5. Der Beitrag ist am 01.01. bzw. 01.07. halbjährlich im Voraus zu entrichten.
  6. Mahngebühren betragen 5 €. Personengebundene Gebühren des Berliner Fußballverbandes (BFV) oder Gebühren bei Behörden und Anwälten, sind vom Verursacher (Mitglied) der Fußballabteilung zu erstatten.
  7. Die Abmeldegebühr beträgt 20 €.

Passive Mitglieder
Die Mitglieder zahlen monatlich 7 € – halbjährlich 42 €.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Bankverbindung

BFC Alemannia 1890 e.V.
Deutsche Bank AG

JUGENDABTEILUNG:
IBAN: DE 59 1007 0024 0407 0777 07
BIC: DEUTDEDBBE

HERRENABTEILUNG: 

IBAN: DE 97 1007 0024 0407 0777 02
BIC: DEUTDEDBBE

Vereinsaustritt

Kündigung der Mitgliedschaft
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

(2) Der Austritt kann nur durch einen mit eigenhändiger Unterschrift (bei Minderjährigen muss der Austritt vom Erziehungsberechtigten kommen) versehenen eingeschriebenen Brief erfolgen und ist zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres, mit 3 monatiger Kündigungsfrist, möglich.

(8) Jede Art von Eigentum des Vereins muss, soweit es dem Ausgetretenen oder Ausgeschlossenen leihweise überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden.

Protokolle der Jahreshauptversammlungen